Allgemeine Ausbildung Stufe 1 gemäß ArbSchG, BGV D27 (DGUV Vorschrift 1 und 68*), BGG 925 (DGUV Grundsatz 308-001)
Allgemeine Ausbildung Stufe 2 gemäß ArbSchG, BGV D2 (DGUV Vorschrift 1 und 68*), BGG 925 (DGUV Grundsatz 308-001)
Mitgänger-Flurförderzeuge gemäß ArbSchG, TRBS 2111, DGUV Vorschrift 1 und 68.
Elektrischer Hochhubwagen gemäß ArbSchG BGV D27 (DGUV Vorschrift 1 und 68), BGG 925 (DGUV Grundsatz 308-001)
Hubwagen ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und 68
Hebe-/Hubarbeitsbühnen gemäß ArbSchG, BetrSichV §6 und Anhang 1, TRBS 2111 Teil 1, DGUV V 1, DGUV R 100-500, DGUV G 308-008
Voraussetzung zur Teilnahme:
18 Jahre alt (zu Ausbildungszwecken 16 Jahre) und körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Abschluss:
Überbetrieblicher, personenbezogener Fahrausweis. Auch Staplerschein oder Staplerführerschein genannt.
Hintergrund:
Ein Unternehmer, der im eigenen Betrieb Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzt, muss über Mitarbeiter verfügen, die mit diesen Fahrzeugen sicher und wirtschaftlich umgehen können und über einen entsprechenden Fahrausweis verfügen.
Zielgruppe:
Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet.
Ausbildungsinhalte:
Dauer:
Zwei Tage
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb
Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderfahrzeugen, unter anderem: Schubmaststapler, Vertikalkommissionierer, Hochregalstapler, Quergabelstapler, Teleskopstapler, Containerstapler, Erdbaumaschinen mit Gabelzinken und die Handhabung besonderer Anbaugeräte.
Voraussetzung zur Teilnahme:
Gültiger Fahrausweis der Stufe 1
Abschluss:
Erweiterter, überbetrieblicher Fahrausweis mit Zertifikat der Stufe 2
Hintergrund:
Ein Unternehmer, der im eigenen Betrieb Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzt, muss über Mitarbeiter verfügen, die mit diesen Fahrzeugen sicher und wirtschaftlich umgehen können sowie über einen entsprechenden Fahrausweis verfügen.
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Firma einen speziellen Gabelstapler, Sonderbauart führen sollen.
Ausbildungsinhalte:
Dauer:
Ein Tag
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb
Voraussetzung zur Teilnahme:
18 Jahre alt (zu Ausbildungszwecken 16 Jahre), körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Abschluss:
Personenbezogener Fahrausweis über die Ausbildung am Mitgängerfahrzeug mit Fahrerplattform.
Hintergrund:
Ein Mitgängerflurförderzeug kann nur sicher bedient werden, wenn über entsprechende Kenntnisse und ausreichende Praxis verfügt wird. Eine gründliche Ausbildung ist daher vorgeschrieben.
Sie dient nicht nur dazu, die Mitarbeiter unter anderem über die Funktion der Geräte zu informieren, sondern soll ihnen ebenso mögliche Gefahren aufzeigen, welche mit den Arbeiten verbunden sind.
Wer einen Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge bedient, braucht dafür eine entsprechende Qualifikation, den Flurfördermittelschein. Die Prüfung dafür ist bundesweit einheitlich und verpflichtend. Mit diesem „Staplerschein“ will die DGUV dafür sorgen, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen sowie die damit einhergehenden Gefährdungen kennt und die Fahrzeuge beherrscht. Für sogenannte Mitgänger-Flurförderzeuge brauchte es diese Ausbildung bislang nicht. Das führte jedoch oft zu innerbetrieblichen Unfällen. In der nun überarbeiteten VDI-Richtlinie 3313 ist das geändert worden. Künftig kann auch für das Führen eines Mitgänger-Flurförderzeugs ein Staplerschein erworben werden.
Zielgruppe:
Jeder, der gelegentlich und oder regelmäßig mit einem Mitgänger-Flurförderzeug arbeitet
Ausbildungsinhalte:
Dauer:
Ein Tag
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb
Voraussetzung zur Teilnahme:
18 Jahre alt (zu Ausbildungszwecken 16 Jahre), körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Abschluss:
Personenbezogene Unterweisung, Einweisung am Fahrzeug.
Hintergrund:
Notwendige Dokumentation zur Unterweisung und Einweisung. Zwecks BG Ansprüchen zwingend Notwendig.
Zielgruppe:
Jeder, der gelegentlich und oder regelmäßig mit einem Hubwagen arbeitet.
Ausbildungsinhalte:
Dauer:
3 Stunden.
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb
Voraussetzung zur Teilnahme:
18 Jahre alt (zu Ausbildungszwecken 16 Jahre), körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Abschluss:
Personenbezogene Unterweisung, Einweisung am Fahrzeug.
Hintergrund:
Notwendige Dokumentation zur Unterweisung und Einweisung. Zwecks BG Ansprüchen zwingend notwendig.
Zielgruppe:
Jeder, der gelegentlich und oder regelmäßig mit einem Hubwagen arbeitet.
Ausbildungsinhalte:
Dauer:
3 Stunden.
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb
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