Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer gemäß DGUV Vorschrift 1 (BGV A 1)
Voraussetzung zur Teilnahme:
Besitz des Fahrausweises der Stufe 1 ggf. der Stufe 2 und oder personenbezogener Fahrausweis an der Hebe-/Hubarbeitsbühne.
Abschluss:
Vermerk auf dem Fahrausweis sowie digitale Speicherung der Unterweisung.
Sowie einen Leistungsnachweis für den Unternehmer.
Hintergrund:
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Auch in den Bereichen der Flurförderzeuge muss diese Unterweisung stattfinden.
Nutzen:
Sie kommen Ihrer Pflicht der jährlichen Unterweisung nach.
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter mit Fahrausweis für Gabelstapler.
Ausbildungsinhalte:
Dauer:
Ca. 2 Stunden
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb
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