Ausbildung für Kran und Anschläger im Hebezeugbetrieb nach Grundsatz:
DGUV 52
DGUV 309-003
DGUV 109-017
DGUV 209-017
Voraussetzung zur Teilnahme:
18 Jahre alt und körperliche, geistige und charakterliche Eignung.
Hintergrund:
Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kran-Bediener zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Arbeits- und Gesundheitsschutz sollte zur Sicherheit der Mitarbeiter in jedem Unternehmen höchste Priorität haben.
Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kran-Bediener) nur Mitarbeiter beschäftigen, die im Umgang des Kranes ausgebildet sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.
Ein ausgebildeter Kran-Bediener sorgt für sichere Abläufe beim Bedienen dieser gefährlichen Maschinen. Dieses Investment ist nicht nur lohnend – sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Befähigungsausweis dürfen diese Maschinen nicht bewegt werden.
Abschluss:
Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern.
Ausbildungsinhalte:
Dauer:
ein Tag
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb
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