Kran und Anschläger im Hebezeugbetrieb

Ausbildung für Kran und Anschläger im Hebezeugbetrieb nach Grundsatz:
DGUV 52
DGUV 309-003
DGUV 109-017
DGUV 209-017

Voraussetzung zur Teilnahme: 

18 Jahre alt und körperliche, geistige und charakterliche Eignung.

Hintergrund:

Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kran-Bediener zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Arbeits- und Gesundheitsschutz sollte zur Sicherheit der Mitarbeiter in jedem Unternehmen höchste Priorität haben.

Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kran-Bediener) nur Mitarbeiter beschäftigen, die im Umgang des Kranes ausgebildet sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.

Ein ausgebildeter Kran-Bediener sorgt für sichere Abläufe beim Bedienen dieser gefährlichen Maschinen. Dieses Investment ist nicht nur lohnend – sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Befähigungsausweis dürfen diese Maschinen nicht bewegt werden.

 

Abschluss:

Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern.

 

Ausbildungsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion des Kranes
  • Standsicherheit
  • Betrieb und regelmäßige Prüfung des Kranes
  • Umgang mit Last
  • Physikalisches Verhalten des Kranes
  • Umgang mit Last
  • Hinweise auf Gefährdungen
  • Einweisung und tägliche Einsatzkontrolle
  • Theoretische Prüfung zum führen eines Kranes
  • Praktische Prüfung zum führen eines Kranes
  • Abschlussprüfung

 

 

Dauer: 

ein Tag

 

Ort:

Vor Ort in Ihrem Betrieb