Voraussetzung zur Teilnahme:
18 Jahre alt (zu Ausbildungszwecken 16 Jahre), körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Abschluss:
Personenbezogener Fahrausweis über die Ausbildung an der Hebe-/Hubarbeitsbühne.
Hintergrund:
Eine Hebe-/Hubarbeitsbühne kann nur sicher bedient werden, wenn über entsprechende Kenntnisse und ausreichende Praxis verfügt wird. Eine gründliche Ausbildung ist daher vorgeschrieben. Sie dient nicht nur dazu, die Mitarbeiter unter anderem über die Funktion der Geräte zu informieren, sondern soll ihnen ebenso mögliche Gefahren aufzeigen, welche mit den Arbeiten verbunden sind.
Zielgruppe:
Jeder, der gelegentlich und oder regelmäßig mit einer Hebe-/Hubarbeitsbühne arbeitet.
Ausbildungsinhalte:
Dauer:
Ein Tag
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb
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