Hebe-/Hubarbeitsbühnen

Voraussetzung zur Teilnahme:

18 Jahre alt (zu Ausbildungszwecken 16 Jahre), körperliche, geistige und charakterliche Eignung

Abschluss:

Personenbezogener Fahrausweis über die Ausbildung an der Hebe-/Hubarbeitsbühne.

Hintergrund:

Eine Hebe-/Hubarbeitsbühne kann nur sicher bedient werden, wenn über entsprechende Kenntnisse und ausreichende Praxis verfügt wird. Eine gründliche Ausbildung ist daher vorgeschrieben.                                                         Sie dient nicht nur dazu, die Mitarbeiter unter anderem über die Funktion der Geräte zu informieren, sondern soll ihnen ebenso mögliche Gefahren aufzeigen, welche mit den Arbeiten verbunden sind.

Zielgruppe:

Jeder, der gelegentlich und oder regelmäßig mit einer Hebe-/Hubarbeitsbühne arbeitet.


Ausbildungsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Verantwortung
  • Aufbau und Funktion
  • Standsicherheit
  • Betrieb und regelmäßige Prüfung
  • Verkehrswege und Verkehrszeichen
  • Physikalisches Verhalten
  • Umgang mit Last
  • Einweisung und tägliche Einsatzkontrolle
  • Hinweise auf Gefährdungen
  • Praktische Fahr – und Stapelübungen
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

Dauer:

Ein Tag


Ort:

Vor Ort in Ihrem Betrieb